Schonzeiten im Fluss
In unserem Fluss gelten spezifische Schonzeiten für verschiedene Fischarten um Verstöße zu vermeiden und aktiv zum Schutz der Fischbestände beizutragen.
Schonzeiten:
-
Wildkarpfen: 01.04. bis 15.06.
-
Hecht: 01.02. bis 31.03.
-
Zander: 01.03. bis 31.05.
-
Wels: 16.04. bis 15.06.
-
Amur und Spiegelkarpfen Tolstolob ganzjährig genehmigt.
Bestimmungen:
Abfall
Wir gehen davon aus, dass die Angler Naturliebhaber sind. Werfen Sie daher leere Dosen, Flaschen, Säckchen usw. nicht achtlos weg.
Angelruten
Es darf mit maximal drei Angelruten gefischt werden.
Drahtsetzkescher
Diese „Geräte“ verletzen das Schuppenkleid und sind daher generell verboten. (ausgenommen für Köderfische)
Echolot
Das Aufsuchen der Fische mittels Echolot ist erlaubt
Grenzen
Die Grenzen unserer Fischereirechte sind klar beschrieben und auch so einzuhalten.
Köderfisch (Lebendköder)
sind erlaubt.
Kontrolle
Die Fischereikontrolle dient der Ordnung am Fischwasser und liegt damit im Interesse eines jeden Lizenznehmers. Je besser ein Gewässer überwacht wird, desto vorteilhafter ist es für den Fischbestand.
Nachtfischen
ist natürlich vom Boot oder Ufer erlaubt.
Naturschutz
Wir erwarten von unseren Lizenznehmern, dass sie ihre Passion unter größtmöglicher Schonung der Natur ausüben.
Woche
Die Fischwoche beginnt am Samstag und endet am Samstag.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen
Möchten Sie mehr über die Schonzeiten der Fische in unserem Fluss erfahren oder haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen? Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.